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Archivar
27.04.2017, 15:04

Privater Tierhandel in Österreich übers Internet verboten!
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Privater Tierverkauf über Internet in Österreich verboten
Privater Tierkauf via Internet verboten

Der Österreichische Nationalrat hat am 30. März 2017 ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen darüber hinaus die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips oder die verbesserte Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen.

Neues Tierschutzgesetz in Österreich
Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf Internetplattformen anbieten. Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft und im Fall von Tieren, die etwa aufgrund des Alters oder einer Erkrankung ihrer Besitzer, abgegeben werden müssen.
Die Haltung zum Zwecke der Zucht als auch zum Zwecke des Verkaufs ist bewilligungspflichtig. Nicht nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, sondern auch im Rahmen von sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Ausgenommen davon ist die Land- und Forstwirtschaft.
Auch dort, wo keine Bewilligungspflicht vorliegt, jedoch immer wieder Tiere (kurzfristig) zur Ab- und Weitergabe gehalten werden, muss auf ausreichende Haltungsbedingungen geachtet und die Tätigkeit der Behörde gemeldet werden. Dies betrifft einerseits den privaten Handel mit Haustieren, aber auch Unterbringungen durch diverse Organisationen.
Als Tierquälerei gilt nun auch die Verwendung von Halsbändern mit Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren.
Verboten wird das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.
Durch eine Neuformulierung des Zuchtbegriffs soll klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer gezielt herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer dann, wenn der Halter die Fortpflanzung bewusst ermöglicht ("nicht verhinderte Anpaarung"). Außerdem ist sie auch dann gegeben, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei bei Freigangshaltung der Fall ist.
Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, müssen die Halter durch eine laufende Dokumentation nachweisen, dass durch entsprechende Maßnahmen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduziert und in der Folge beseitigt werden.
Bei den Begriffsbestimmungen werden die Bezeichnungen Tierasyl und Gnadenhof, die Einrichtungen zur dauerhaften Verwahrung von herrenlosen und fremden Tieren sind, klar vom Tierheim unterschieden. Hinzu kommt noch der Ausdruck "Tierpension", der im Tierschutzgesetz genau definiert wird. Genauere Regelungen betreffend Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung dieser Einrichtungen, die Betreuung der Tiere sowie über die Ausbildung des Personals sollen im Zuge einer Verordnung festgelegt werden. 
Reaktionen zur Tierschutzgesetz Novelle
Laut der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bleibt das neue Tierschutzgesetz auch nach der Abstimmung ein Kniefall vor der Landwirtschaft. Verbesserungen im Heimtierbereich sind von Missständen bei den Nutztieren überschattet.

Die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner sieht das Gesetz nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Als Stilblüte bezeichnet sie die neue Definition von Zucht. "Künftig ist Zucht als 'gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung' definiert und sagt dazu:

Damit ist wohl jegliche Vermehrung als Zucht zu verstehen, denn jegliche Anpaarung, die stattgefunden hat, ist logischerweise eine nicht verhinderte Anpaarung. Ich fürchte, dass dies genutzt werden wird, um die erst vor einem Jahr beschlossene Klarstellung in Bezug auf die Katzen-Kastrationspflicht zu umgehen. Das ist für mich nicht akzeptabel.

Im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu wollen. Die Entwicklung seit 2009 zeigt laut Brunner, dass dies nicht gelungen ist. Unabhängig von dem Verfehlen der Zielsetzung, gibt es zahlreiche weitere Gründe, die aus Tierschutzsicht gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen.

Tiere sind keine Ware. Die Anschaffung eines Hundes, dessen Lebensdauer im Schnitt 10 Jahre und länger dauert, darf kein Impulskauf sein, sondern sollte wohl überlegt werden. Deshalb habe ich auch hier eine Änderung vorgeschlagen. 
Die Ablehnung aller unsere Versuche, die Novelle zu reparieren, zeigt: Die Regierungsparteien sind an echtem Tierschutz nicht interessiert.

so das Resümee von Brunner.

Als wesentliche Verbesserungen für den Tierschutz in Österreich bezeichnet der SPÖ-Tierschutzsprecher Keck unter anderem das Verbot von Halsbändern bei Hunden, welche durch einen Zugmechanismus dem Hund die Luft abschneiden können und ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Wildtiere, die nicht überlebensfähig sind - eine Forderung vieler Tierschützerinnen und Tierschützer.

Quelle: Parlamentsdirektion Österreich, OTS
Was man dort unter der Begrifflichkeit "Halsbänder, welche durch einen Zugmechanismus dem Hund die Luft abschneiden können" versteht ist mir nicht ganz klar. Sollten damit die obligatorischen Leder- oder Kettenwürger gemeint sein, erachte ich den Herrn Keck als eine nicht ernstzunehmende Person und jene die so eine Verordnung erlassen haben als hoffnungslose Ignoranten = unfähige, ferngesteuerte Politiker ohne jeden Sachverstand. Diese meine ganz persönliche Einschätzung wird noch durch die von diesem Kreise erdachte Definition der Zucht betoniert.  

Dabei ist uns nicht unbekannt, daß es auf dem freien "Markt der Scheußlichkeiten" durchaus eine reichhaltige Palette von vorwiegend elektronisch gesteuerten Instrumenten gibt, welche in unbefugter Hand die reinsten Folterwerkzeuge darstellen. 
Sofern es darunter auch solche, die Atmung drastisch reduzierende Geräte gibt, kann man das begrüßen. Allerdings scheint es mir hierbei eben nur um normale Würger zu gehen und bei denen ist die Drosselung der Luftversorgung lächerlich gering.  

Mein Fazit: Es gibt ein paar interessante Ansätze - mehr nicht - von wirklichem Tierschutz ist dieses Machwerk Lichtjahre entfernt. Welpenhandel in Zoogeschäften - einst in Austria verboten - wurde erneut legalisiert. Die Kommerzialisierung des Handels mit Heimtierbabys hat freilich auch in der Alpenrepublik eine starke Lobby, verspricht sie doch Milliardenumsätze! Das freut den Finanzminister natürlich. 

Eine Preisfrage wäre ob denn nun das Deutsche oder Österreichische Tierschutzgesetzt das schlechtere von beiden sei. Eine Gemeinsamkeit ist schonmal unübersehbar: Es geht nicht darum wehrlose Heimtiere vor kommerziellem Mißbrauch zu schützen!

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