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Grus51
01.05.2022, 19:08

Teilnahmebedingungen Exkursionen / Wanderungen
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Wir unterscheiden zwischen einer Wanderung, mit einem theoretisch unendlich großen Teilnehmerkreis und einer Exkursion, mit enggefaßtem Lehr- & Lerninhalt und entsprechend wenigen Teilnehmern.

Wenngleich eine Wanderung rel. spontan angesetzt werden kann und theoretisch keiner umfangreichen Vorbereitung bedarf ist zu bedenken daß, um ein zufriedenstellendes Erlebnis mit mehr als 3 ... 5 Teilnehmern zu sichern, der Spontanität Grenzen gesetzt sind! Entsprechend der Größe des Teilnehmerfeldes steigt der erforderliche Aufwand denn eine gründliche Vorbereitungen ist dann unverzichtbar. Das Gute daran: der finanzielle Aufwand für den Einzelnen fällt sehr gering aus, vorausgesetzt es bleibt beim einfachen Tagesausflug ohne Übernachtung etc. 

Teilnahmeberechtigt ist nur, wer für seinen Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung und aktiven Impfschutz nachweisen kann. Der Hund muß zwingend einen Transponder haben, der mit üblichen Lesegeräten abgefragt werden kann. Ist das nicht der Fall, muß der Hundeführer ein geeignetes Lesegerät mitführen.
 
Teilnahmebedingung ist, daß alle Hunde in festgelegter Reihenfolge, mit einzuhaltenden Abständen, an einer Leine definierter Länge geführt werden. Bekanntermaßen unverträgliche Tiere sind bei der Anmeldung zu benennen. Sie bekommen dann entsprechende Positionen im Pulk zugewiesen, die nicht ohne Absprache mit einem Verantwortlichen verlassen / getauscht werden dürfen. 

Unzulässig ist die Teilnahme mit einer läufigen Hündin.
Teilnehmer mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen sich vorher bei uns über eventuelle, nicht umgehbare Hindernisse wie Treppenanlagen, steinigen Untergrund, enge Durchgänge etc. informieren. 

Die festgelegte Kostenbeteiligung ist wie immer vorab auf das Geschäftskonto des OHFV zu überweisen.

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An einer Exkursion sollten insgesamt nicht mehr als 4 - 6 Tiere mit höchstens 2 Erwachsenen je Tier teilnehmen. So muß sichergestellt werden, daß alle Teilnehmer die angebotenen Leistungen vor Ort auch wirklich beanspruchen können. Ggfs. ist damit zu rechnen, daß sich am Exkursionsziel auch andere Anwesende einfinden, die u. U. wenig Verständnis für nervende Hunde haben. Als Tierhalter sind wir verpflichtet, die Befindlichkeiten von Nichttierhaltern ernstzunehmen und im schlimmstenfalls den Ort vorfristig zu verlassen.
Eine Exkursion kann sich auf mehrere Tage erstrecken, verlangt entsprechend aufwendige Vorbereitungen, die nur mit pünktlicher Vorauszahlung auf die Teilnahmegebühr realisierbar sind.
Ebenso gilt, daß jeder Teilnehmer eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung und Impfschutz nachweisen muß.
