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Archivar
04.08.2022, 23:25

Jugendmitgliedschaft
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Anders als ein beitragsfreies Juniormitglied, wird ein Jugendmitglied, ab einem Alter von 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, beitragsmäßig veranlagt. Der Monatsbeitrag ist dabei so gering, daß er für niemanden eine wirkliche Belastung darstellt. Jugendmitglieder haben grundsätzlich das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen, auch solchen, die vom VK getragen werden und entsprechende kynologische Inhalte vermitteln, teilzunehmen. Ausgenommen sind die Hauptversammlungen des VK, bei denen die Teilnahme lt. Satzung nur regulären VK-Mitgliedern erlaubt ist. 
Im OHFV dürfen unsere Jugendmitglieder auch an Hauptversammlungen teilnehmen, haben dort ebenso ein Rederecht und das Recht, an den Vorstandswahlen aktiv teilzunehmen. Das passive Wahlrecht bleibt für Jugendmitglieder ausgeschlossen. Der Vorstand ist aber berechtigt, bestimmte geeignete Jugendmitglieder mit Kontroll- und auch Leitungsfunktionen zu beauftragen. So kann ein geeigneter Jugendlicher, der entsprechend engagiert ist, in bestimmte Aufgabenbereiche hineinwachsen.
