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Archivar
11.09.2022, 21:47

Gewerbsmäßige Hundezucht
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Die gewerbsmäßige Hundezucht beginnt, sobald der Züchter 3 oder mehr zuchtfähige Hündinnen besitzt oder in seiner Zuchtstätte 3 oder mehr Würfe im Kalenderjahr fallen. 

Als "zuchtfähig" wertet das Veterinäramt JEDE Hündin im Alter ab 9 Monaten bis zum Tode, was NICHT widerspruchslos hingenommen werden muß! Ebenso darf das VA nicht verlangen, daß ältere Hündinnen kastriert werden müssen um die Zwangseinstufung zu vermeiden. 
Wichtig ist, daß der Züchter von sich aus im ersten Schritt auf das Amt zu geht, dort seine Situation schildert und glaubhaft nachweisen kann, daß er sein Zuchtregime entsprechend der Satzung und Zuchtordnung seines anerkannten Vereines stets korrekt eingehalten hat und das auch zukünftig nicht zu ändern beabsichtigt. 
Ein qualifiziertes, korrekt geführtes Zwingerbuch, dem auch eine aktuelle Vereinssatzung / ZO beiliegen soll, ist ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. 

Da die Einstufung als gewerbsmäßiger Züchter keinem gesetzlichen Automatismus unterliegt, sondern grundsätzlich eine Ermessensentscheidung des zuständigen VA ist, kann man mit durchaus guten Erfolgsaussichten gegen die ungerechtfertigte und unzutreffende Zuchtfähigkeitsfestlegung klagen und wird, mit ein wenig Glück, damit vor Gericht Erfolg haben. 

Gegen die zweite Festlegung wäre jeder Widerspruch sinnlos, denn das ist nicht mehr unter Hobbyzucht zu verkaufen - es sei denn, es wäre ein einmaliger Vorgang auf Grund besonderer Umstände. 

Etwas anderes ist die Einstufung als "Gewerblicher Züchter" - hier geht es nur darum, quasi beruflich Hunde zu produzieren. Das hört sich erstmal abstoßend an, muß es aber nicht zwingend sein!

Wichtig zu wissen: Sowohl eine gewerbsmäßige Zucht als auch eine gewerbliche Zucht sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Sie unterliegen der ständigen Überwachung durch das Veterinäramt. Zudem ist nur diesen Gruppen gestattet, mit Hunden, auch Welpen, Handel zu treiben. Also nicht nur massenhafte Eigenproduktion, auch den Import aus dem Ausland können diese Personenkreise legal vornehmen.
Darüberhinaus untersteht nur der gewerbliche Züchter auch dem Gewerbeaufsichtsamt!
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