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Archivar
29.06.2016, 15:01

FRZ e. V. / VBK, Schweisweiler
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Freie Rassenüchter für Hunde und Katzen

Dieses sich selbst als 
"Internationaler Dachverband FRZ e.V. und WBKC e.V. 
Freie Rassenzüchter e.V. und World Bully Kennel Club e.V."
bezeichnende Konglomerat ist nicht seriös. Den umfangreichen Lippenbekenntnissen stehen knallharte Fakten entgegen. Zuerst was den korrekten Namen betrifft, welcher seit dem 13.05.2012 lautet:
Internationaler Dachverband FRZ - Freie Rassenhundezüchter e.V.
Seit 2014 haben wir uns mit dem World Bully Kennel Club zusammen getan.  Wie geht denn sowas? Ein Verein verschmilzt mit noch einem Verein und beide sind dann angeblich noch immer e.V. und die Mitglieder der einen Körperschaft sind nun Mitglieder von was bitte? Ganz so geht das  eben nicht! Ein solcher Vorgang ist von Gesetzes wegen ganz klar reglementiert im UmwG (Umwandlungsgesetz) und da gibt es einige Fallstricke. Daß diese sonderbaren Vereine selbstlos handeln ist schon nach deren Satzung - zumindestens in jener Fassung die mir vorliegt - auszuschließen.

Ein Verein, der zugleich sein eigener Dachverband sein will - ein absolutes Unding - deren "Dokumente" ernst zu nehmen verbietet sich allein aus Selbstschutz. Ich will nicht bestreiten, daß es auch dort ein paar gute Ideen gibt. Vielleicht sind auch einige Sachen wirklich ehrlich gemeint - dann aber sind sie handwerklich miserabel umgesetzt.  
Nein, wer Triple-Ausstellungen abhält und Babychampionate vergibt beweist der Welt nur, daß er alles tut um Geld in die eigenen Taschen zu scheffeln denn alle diese Papiere sind absolut ohne jeden Wert - bestenfalls sehr teure Makulatur! Das trifft natürlich ebenso für den imaginären "VBK - Verband Bundesweiter Kontrollen für das Tierrecht" zu. 
Daß Jenny Schläfer von irgendwelchen Typen so unter der Gürtellinie angegriffen wurde oder wird, ist eine Riesenschweinerei - ich kann nur immer wieder empfehlen: Finger weg von Fratzenbuch & Co. - das braucht kein Mensch, wenigstens keiner mit Anstand! Wäre es anders, dann hätte die Menschheit nicht überlebt!
Ganz ohne Frage verfolgt der FRZ aus meiner Sicht ausschließlich eigennützige Zwecke seiner Gründerin! Gegenteilige Behauptungen ändern nichts an den Tatsachen da Gemeinnützigkeit per Gesetz an Selbstlosigkeit gebunden ist. 
Hier nun für alle Interessierten die vollständige Vereinssatzung des FRZ e.V. inklusive sämtlicher Rechtschreib-, Satzbau- und Grammatikfehler, wie sie bis zur Enthüllungssendung im TV öffentlich einsehbar war:
Satzung des FRZ 
                                                          
§ 1 Name und Sitz 
Der Verein führt den Namen:  Freie Rassenhunde Züchter und Liebhaber  (nachfolgend FRZ) und hat seinen Sitz in Schweisweiler.
 
§ 2 Zweck des Vereins 
der Verein erstrebt den freiwilligen Zusammenschluss von Rassehundezüchtern und Liebhabern mit dem Ziel der Verbesserung der jeweiligen Rasse. Um recht viel Hundezüchtern und Liebhabern aller Rassen die Möglichkeit der Weiterzucht zu ermöglichen, hat der FRZ die Aufgabe übernommen Veranstaltungen, Gebrauchsprüfungen, Ausstellungen und Zuchtschauen zu veranstalten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
DerVerein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Insbesondere wird derVerein nicht gewerblich betrieben. Mitte des Vereins dürfen nur satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werde. Die Anhäufung von Vermögen steht ausdrücklich im Widerspruch des FRZ.
Der Verein führt eigenes Zuchtbuch für alle Rassen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 3 Erwerb Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder Hundeliebhaber oder Züchter werden, wenn die Satzung des FRZ anerkannt wird.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Im ablehnenden fall, über den der Vorstand entscheidet, kann dies ohne Angaben von Gründen geschehen.
Mitglied ist , wer seine Mitgliedskarte von der Geschäftsstelle erhalten hat und sein Jahresbeitrag entrichtet hat. Unzuverlässige Züchter und solche, die ihre Tiere nicht einwandfrei versorgen und unterbringen, können keine Mitglieder in FRZ werden.
Der FRZ besteht aus Voll - und Anschlussmitgliedern. Letzteres kann jeder Familienangehörige eines Vollmitgliedes werden.
Anschlussmitglieder haben volles Stimmrecht, erhalten jedoch keine Informationen zugesandt.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nach vorausgegangener Kündigung nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die Kündigung ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief an die Geschäftsstelle zu richten.
In folgenden Fällen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden: 
 a) wenn eine für Annahme der Mitgliedschaft maßgebende Vorrausetzung nicht oder nicht mehr zutrifft.
 b) Beim Verstoß gegen die Satzung des FRZ
 c) Beim Verstoß gegen die Zucht - oder Ausstellungsordnung des FRZ, sowie der Allgemeinen Tierschutzverordnungen
 d) Bei Nichtzahlung der Beiträge oder einer sonstigen Schuld an die Vereinskasse, wenn das Mitglied mit der Zahlung in Verzug ist.
 e) Wenn ein Mitglied das Ansehen des FRZ durch Worte, Handlungen oder Schrift schädigt, bzw. Unruhe im Verein stiftet
Gegen den Ausschluss ist innerhalb von 3 Wochen ab Bekanntgabe Einspruch beim Clubvorsitzenden durch eingeschriebenen Brief zulässig.
Sonderreglung: Kündigt das Mitglied im laufenden Jahr und möchte in einen anderen Verein vorzeitig wechseln, so ist eine Strafe/Vorfälligkeitsentschädigung von 100 Euro binne 1 Woche nach kündigung an den FRZ e.V. zu bezahlen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 
Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Zusammenkünften und Veranstaltungen des FRZ teilzunehmen.
Die Mitglieder können zu jedem Amt, soweit es ihren Fähigkeiten entspricht, gewählt werden. Für die Ausübung des Amtes benötigte Arbeitszeit kann eine angemessene Anerkennung gezahlt werden. Die Höhe einer solchen Anerkennung wird vom Vorstand bestimmt. Bar Auslagen, die im Interesse des Vereins getätigt werden, sind nachzuweisen. Nach Feststellung durch den Vorstand sind diese zu erstatten. Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des FRZ in jeder Hinsicht zu wahren und zu fördern, die Satzungen und die jeweils in Frage kommende Zuchtordnung genaustens zu beachten und Ihren finanaziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich nachzukommen.
 
§ 6 Mitgliedsbeiträge und Zuchtgebühren
Jedes Vollmitglied entrichtet einen Mitgliedsbeitrag, der in der jeweiligen Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Der Beitrag eines Abschlussmitgliedes soll etwas über des Vollmitglieder betragen
Der Beitrag ist eine Bringschuld und ist im Voraus zu entrichten, spätestens jedoch bis zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres. Beiträge, die bis dahin nicht gezahlt sind, werden per Nachnahme eingezogen. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes.
Falls der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, so ruhen alle Mitgliedschaftsrechte und die Zusendung von Informationsmaterial wird eingestellt.
Die Höhe des Jahresbeitrages und die Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Bei Einreichung von Wurfmeldungen und sonstigen Anträgen an die Zuchtbuchstelle sind die Mitgliedskarten und eine Bestätigung der Wurfabnahme durch den Tierarzt oder Zuchtwart mit Stempel und Unterschrift beizufügen. Wurde der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr noch nicht bezahlt, wird er mit der Wurfeinrichtung erhoben.
Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins erfordern, ist eine Erhöhung der Beiträge bzw. der Zuchtgebühren durch den Vorstand möglich und von diesem festzulegen. Die Erhöhung dürfen innerhalb eines Jahres nur bis zu 25% betragen.

§ 7 Organe des FRZ
Der Clubvorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem dem Präsidenten
b) 1. Vorsitzender
c) dem 2. Vorsitzenden, der als Stellvertreter des 1. Vorsitzenden fungiert
d) dem Schatzmeister
e) dem Schriftführer
Der Präsident Jenny Schläfer, Gründer des Zuchtvereins kann niemals abgewählt werden. Er wird abgelöst bei freiwilligem Rücktritt oder beim Tod. Er kann Entscheidungen in Notsituationen auch selbst entscheiden, bis eine Mitgliederversammlung einberufen werden kann.
Die Wahl des Beirates erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Mitgliederversammlung. Sie besteht aus den Vereinsmitgliedern und ist für die Auflösung und Liquidation des Vereins zuständig. Eine Mitgliederversammlung muss auch dann vom Vorstand einberufen werden, wenn % aller Mitglieder die Einberufung unter Angabe von Gründen beantragt.
Die Tagesordnung für Zusammenkünfte hat folgende Tagespunkte zu enthalten:
a)      Geschäftsbericht des Vorsitzenden
b)      Bericht vom Präsidenten
c)      Kassenbericht des Schatzmeisters
d)      Bericht des Zuchtbuchführers
e)      Festlegung des Wahlausschusses
f)      Sonstiges
Die Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ist für die Ämter durch Stimmzettel in geheimer direkter Wahl durchzuführen oder wahlweise durch entsprechende Versammlungsbeschluss per Akklamation.

§ 8 Vertretungsberechtigter Vorstand
Der Verein wird gerichtlich durch den Präsidenten vertreten. Er ist allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis soll der 1. und 2. Vorsitzende den Verein nur vertreten, wenn der Präsident verhindert ist.

§ 9 Mitgliedsversammlung
Die Mitgliedsversammlung ist das oberste Organ des FRZ und besteht aus allen Mitgliedern. Ãœber jede Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer ein Protokoll geführt, dass dieser der Präsident und der 1. Vorsitzende zu unterzeichnen haben.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen und zwar mindestens 14 tage vor dem Tage der Mitgliederversammlung. In dieser Frist ist der Tag der Mitgliederversammlung einberechnet.
Anträge auf Beschlussfassung für die ordentliche Mitgliederversammlung müssen in schriftlicher Form an die Hauptgeschäftsstelle eingereicht werden. Ãœber die Zulassung von Anträgen die erst bei der Mitgliederversammlung  abgegeben werden entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei Abstimmungen die ein Mitglied selbst betreffen, hat dieses Mitglied kein Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung ist mit ordnungsgemäßer Ladung aller Mitglieder stets beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Vorstandsmitglieder.
In der Ladung sind Ort, Zeit und die Tagesordnung anzugeben. Die Ladung kann durch gesondertes Anschreiben oder durch öffentlichen Aushang bei der Geschäftsstelle erfolgen.
Die Beschlussfassung erfolgt stets mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder.
Einer Mindestanwesenheitszahl bedarf es nicht. Etwaige Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Für Satzänderungen muss ebenfalls ein einfacher Mehrheitsbeschluss gefasst werden.

§ 10 Auflösung 
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 10 a Auflösung der Untervereine im FRZ e.V. und Landesgruppen
Die Auflösung der Untervereine im FRZ und Landesgruppen kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden oder durch kündigung der zuständigen Vorstände.
Bei der Auflösung des Vereines sind die Einnahmen die bis dahin erzielt worden sind ohne Abzug direkt an die Hauptgeschäftsstelle des FRZ e.V. zu überweisen.Hierfür mus das Vereinskassenbuch mit eingereicht werden.

§ 11 Sonstiges
Der FRZ ist seit  sein eigener Dachverband und andere Vereine können sich dem FRZ anschließen..
Diese Satzung wurde in der Versammlung der Gründung des FRZ am 01.03.2011 anerkannt und beschlossen
und am 07.11.2013 geändert. 

Alle Rechtschreib-, Grammatik- u. Satzbaufehler 1:1 vom Original kopiert. Textsatz wurde gerafft, einzelne Hervorhebungen durch den Admin!


Zu den Lügen: Die Satzung wurde zweimal, am 16.02.2012 und am 13.05.2012 geändert. Danach gibt es keine weiteren Eintragungen. Es gibt auch keinen Präsidenten sondern nur eine 1. Vorsitzende, die Jenny Schläfer und einen 2. Vorsitzenden, den Konstantinos Simogiannis! Jeder von den zweien vertritt einzeln, andere Vorstände existieren nicht bzw. haben keinerlei Rechtsbefugnis den Verein zu vertreten, sind mithin auch nicht haftbar. Einen Verein Namens WBKC e.V. wird man auch vergebens suchen - die Domain des WBKC darf ein Verwirrter gerne für 299 Euronen bei SEDO erwerben!

Was es zum VBK zu sagen gibt, naja, eben nichts, weil wo nichts ist kann nichts diskutiert werden. Also, weder den WBKC e.V. noch den VBK hat es jemals als Körperschaften gegeben - es handelt sich um Fantasiegebilde der Frau Schläfer, erschaffen zur persönlichen Vorteilsnahme. Nicht mehr und nicht weniger.

Die angeblichen Untervereine sind ebensolche Luftnummern. Nicht existent, nie existent gewesen oder verschollen im Bermudadreieck. Mit einer Ausnahme, die betrifft den Cocker-Club. Also nicht der Rede wert, zumal derselbe ebensowenig ein wirklicher Verein ist. Ja, wenn man der Sache auf den Grund geht wird es schnell klar, daß ein sich als:
"Internationaler Dachverband FRZ e.V. und WBKC e.V. 
Freie Rassenzüchter e.V. und World Bully Kennel Club e.V."
oder auch als
"Freie Rassenhunde Züchter und Liebhaber / World Bully Kennel Club e.V."
bezeichnender Verein zu keiner Zeit existiert hat!

Es existiert einzig und allein seit der von der MV am 13.05.2012 beschlossenen Satzungsänderung des § 1 ein:

"Internationaler Dachverband FRZ - Freie Rassenhundezüchter e.V."
der unter VR 30418 beim AG Klautern eingetragen ist und dessen zwei Vorstände, Jenny Schläfer und Konstantinos Simogiannis als 1. bzw. 2. Vorsitzender den genannten Verein mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten. KEIN Präsident oder sonstwas auch immer, auch KEIN Eduard Huppert! Jede andere auf den Vereinsseiten und hier nachzulesende Satzung nebst Angaben zu deren Gültigkeit ist schlichtweg falsch, gelogen, rechtlich vollkommen unwirksam! Ein "Internationaler Dachverband" von was oder für wen auch immer existiert mithin nicht wirklich - wie soll er auch :?: Es existiert unter diesem Namen nur ein simpler Verein mit zweifelhafter Ideologie und dubiosen Personen die sich als Vorstände ausgeben.

Der FRZ animiert seine Mitglieder dazu, die Hunde selbst zu chippen - mit Industrietranspondern, welche bekanntlich keinen Landeskenner tragen sondern mit 900-er Schlüsselnummern gekennzeichnet sind. 

Der OHFVe.V. weist an dieser Stelle darauf hin, daß er keinerlei Papiere etc. anerkennt, welche auf Tiere mit solchen Transpondern ausgestellt sind und das gilt nicht nur für den FRZ! Das betrifft EU-Ausweise ebenso wie Abstammungsnachweise und vorgebliche Prüfungen, Ausstellungserfolge, Diplome etc. Um es unmißverständlich zu sagen: Wir gehen aus gutem Grund bei einem Tier mit Industriechip grundsätzlich von einer Betrugshandlung aus! Das Tier kann nichts dafür, aber wer sich als Käufer nicht vorher informiert, hat eben Pech gehabt. Beim Kauf eines Mobiltelefons wird alles mögliche vorher eruiert und so ein +/- nutzloses Spielzeug hat nicht annähernd die Lebenserwartung eines gesunden Hundes aus ordnungsgemäßer, sauberer Zucht! Freilich, ob man das auch für FRZ-Hunde annehmen darf, kann ich nicht einschätzen. Im OHFVe.V. werden deren Papiere und Titel / Diplome grundsätzlich nicht anerkannt, die Abstammung kann erst nach umfangreicher Überprüfung beglaubigt werden.
Das sind einfach objektive Gründe, die ebenso auf den IHV und eine ganze Reihe anderer Gruppierungen angewendet wird. 

Nun hat es eine TV-Sendung gegeben, in welcher knallharte Anschuldigungen gegen den Verein und seine Führung losgelassen worden sind. Was davon als "Dichtung oder Wahrheit" gelten muß, kann ich nicht einschätzen. Es ist aber unverkennbar, daß dieses mediale Feuer der Frau Schläfer sehr nahe gegangen ist und sie sich in weiten Teilen zu Unrecht angegriffen fühlt. In ihrer Verzweiflung hat sie eine öffentliche Stellungnahme abgegeben und ich bitte alle Leser, die bis hierher dabei sind, auch den folgenden, langen Beitrag als das aufzunehmen, was er m. E. ist: Ein vollkommen verständnisloser Hilferuf! 

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