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Archivar
25.06.2015, 09:53

Rassereinheit ? - ein Gerichtsurteil
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Ein als reinrassiges Tier verkaufter Hund gilt trotz vorhandener Ahnentafel einer Züchtervereinigung dann nicht als reinrassig, wenn das Tier nicht gekennzeichnet, beispielsweise tätowiert, ist und dieses Kennzeichen nicht in der Ahnentafel eingetragen ist. Denn nur dann, wenn das Tier gekennzeichnet ist, ist es individuell der Ahnentafel zuzuordnen. Ohne diese Verbindung besteht keine unverwechselbare Zuordnung, so dass sich der Hund beliebig austauschen ließe. Ein nicht gekennzeichneter Hund entspricht damit einem Kraftfahrzeug ohne Identitätsnummer und ist in seinem Wert deutlich gemindert. Damit wurde der Klage einer Käuferin eines Retrievers stattgegeben, die diesen Welpen für DM 1.800,-- in einem Zoogeschäft erworben hatte, der aber nicht tätowiert war. Das Gericht bewertete den Marktwert dieses Hundes als ein Tier ohne Papiere und hielt deshalb eine Kaufpreisminderung in Höhe von DM 1.000,-- für gerechtfertigt.

(Amtsgericht Frankfurt/Main, Az Hï¿½ 3 c 3124/97)

Hervorhebungen durch Admin.

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