
-----------------------------------
Archivar
21.07.2022, 15:23

Aufnahmegebühren
-----------------------------------
Am 05.12.2017 wurde beschlossen, die überarbeitete Beitrags- & Spendenordnung sowie die Gebührenordnung vom Grundsatz her in unsere Satzung zu integrieren. Diese Verbindung schließt allerdings die einzelnen Kostensätze ganz bewußt aus! Es geht nur darum, daß die grundsätzlichen Regelungen zum Mitgliederstatus, zur Erhebung oder der Freistellung von Gebühren für die vom OHFV angebotenen Leistungen im ideellen Bereich dauerhaft und interpretationssicher festgeschrieben werden. 

Ziel dieser Neufestsetzungen war, daß die zu erhebenden Beiträge und Aufnahmegebühren entsprechend der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit Mitgliedergruppen zu einer gerechteren Belastung führen sollen. Es macht nunmal einen Unterschied, ob ein Mitglied nur 1 Hund zur eigenen Erbauung hält oder ob es als Deckrüdenhalter bzw. Zuchthündinnenbesitzer aus der Tierhaltung auch noch Nebeneinnahmen erzielt. Aus dem Grunde haben wir auch den Lebenspartner eines Züchters - unabhängig von der Zahl der zur Zucht eingesetzten Hündinnen - diesem beitragsmäßig gleichgestellt.

Eine Besonderheit betrifft die Aufnahmegebühr für Züchter. Diese bezieht sich nicht auf jede Person des Züchterhaushaltes, sondern gilt einmalig für die gesamte Haltungseinheit, sofern diese nicht mehr als drei Zuchttiere umfaßt. Gehören darüberhinaus noch einzelne Liebhaberhunde oder Senioren zu der Haltungseinheit, dann ist das nicht gebührenschädlich.

http://ohfv-ev.de/beitrag.html
