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Archivar
21.07.2022, 17:31

Anschlußmitglied - Familienmitglied
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Zwei Namen für die gleiche Begrifflichkeit. 
Anschlußmitglied kann nur sein, wer selbst keine eigenen Hunde besitzt. Darüber herrscht sicher Klarheit. Was aber ist, wenn ein Hauptmitglied 6 Hunde als seinen Besitzstand deklariert, unsere Satzung von Anfang an darauf abstellt, daß mehr als drei erwachsene Hunde pro Erwachsenem im Haushalt nicht hinnehmbar sind, da deren Betreuung auch nicht ansatzweise artgerecht erfolgen kann? 

Niemand wird in so einem Falle die Reduzierung des Tierbestandes fordern, den Status als Anschlußmitglied kann aber dem Familienangehörigen dann nicht zuerkannt werden - er muß ebenso eine Hauptmitgliedschaft erwerben.

Nach der TierschutzHundeVerordnung muß in einer Haltungseinheit pro 5 erwachsenen Hunden eine sachkundige Person für deren artgerechte Haltung verfügbar sein. Bei 6 Tieren müssen also 2 Personen den Befähigungsnachweis gem. §11 TSchGes nachweisen.

Wir empfehlen, daß nur die Tiere, welche aktiv in der Zucht sind, dem registrierten Züchter zugewiesen werden und jene, die ausgeschieden aber in der Familie verbleiben, in die Haltereigenschaft des Partners übertragen werden. Natürlich korrekt, schriftlich und so auch in den Dokumenten rechtssicher festgehalten.
