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Archivar
04.08.2022, 22:33

Umlage
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Die Satzung legt fest, daß bei "Bedarf" von allen volljährigen Mitgliedern - ausgenommen Ehren- und Fördermitglieder - eine Umlage zur Finanzierung von Investitionen eingehoben werden kann. Höhe und ggfs. Modalitäten der Rückzahlung muß die Mitgliederversammlung beschließen.
Eine Umlage ist nicht zulässig, um Finanzlöcher wegen Mißwirtschaft zu stopfen!
