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Archivar
14.08.2024, 18:19

Bundeskartellamt gegen VDH 2002
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Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:
Bundeskartellamt – hier: Monopolstellung des VDH

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen. Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:
1. Hunde ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH–Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln vom VDH–Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.
2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI– anerkannten Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu.
3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI – Bereiches auszustellen.
4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln zu.
Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels „rassenreine, gesunde Hunde“ zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:
Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen. Des weiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung Am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt:
Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen).
Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH-Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI-Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit
nicht satzungsschädlich und zu gestatten.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer
Kopie: Bundeskartellamt Bonn

Was für ein Schwachsinn! Welche "tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1" stehen denn dem Satzungsziel „rassenreine, gesunde Hunde zu züchten" entgegen? Welche Auswirkungen soll es denn auf die reinen gesunden Rassen haben, wenn deren Vertreter eine Hündin, die keinen VDH-genehmen Nachweis der arischen Abstammung dabeihat, decken würde? Ja, das wäre nach Lesart des VDH natürlich "Rassenschande"! Aber zum Glück erinnern wir uns doch an den guten Tetzel und so kann ja diese "unreine" Hündin mal fix einen Ablaßzettel - das nennt man jetzt "Phänotypisierung", für einen angemessenen Kleinbetrag beim Hohepriester erwerben. Ob der gerade mal von der Rasse der "Unreinen" überhaupt Ahnung hat, sei dahingestellt, tut auch nichts zur Sache. Wichtig ist nur, daß jetzt auf einen Schlag alle Vorfahren, selbst die nachweislich "arischen", in diesem Arisierungsverfahren ausgelöscht werden müssen und der Abstammungsnachweis muß selbstverständlich vernichtet werden, damit es nicht herauskommt, wer mit wem diese Rassenschande begangen hat. 

Falls das jemandem irgendwie bekannt vorkommt: Na klar, das hat mit dem Reichspropagandaminister Joseph Goebbels gar nichts zu tun, neiiiin, das ist nicht erst im Reichsverband für das Deutsche Hundewesen praktiziert worden; wie auch, die konkurrierenden Vereine sind ja vorsichtshalber verboten und enteignet worden, sofern sie sich nicht selbst enteignet und als "Fachschaften" freiwillig unterjocht hatten. Ach, waren das doch rosige Zeiten für den Nationalverband, so schön unter der Führungsspitze eines verdienten SS-Offiziers. So hätte es ruhig bleiben können, aber nein, das versiffte Demokratenpack treibt unsere schönen rassenreinen Hunde ins Verderben - deswegen brauchen wir ganz dringend die Arisierungskommission für das Deutsche Hundewesen. Nur so sind unsere heeren Ziele erreichbar. 

Also merken wir uns: Ein rassenmäßig unreiner Hund wird durch den Kauf eines Zettels zu einem reinen Hund! Er hat dann zwar keine Eltern mehr, doch das macht nichts! Sowas hat es ja schon gegeben, daß da plötzlich was vom Himmel gefallen ist . . . 
Ja, und mit diesem Zettelchen im Maul kann man sich noch ein Zettelchen holen und damit ist man dann selbst zum Anwärter auf einen festen Platz in der Arisierungskommission des Deutschen Hundeunwesens aufgestiegen. 

Nein, das ist kein Märchen, das ist auch keine Spinnerei. Es ist bestenfals die satirisch ausgemalte faschistoide Ideologie, welche vom VDH in höchsten Ehren gehalten wird. Und wenn wir alle das verstanden haben, dann wissen wir auch, daß der VDH die gesündesten aller rassenreinen Hunde hat. 
Aber klar doch! Deswegen brauchen ja einige ach so tolle Rassen im VDH auch einen schrecklich anstrengenden "Belastungstest" oder "Fitnesstest" oder einen gaaaaanz furchtbar anspruchsvollen "Cambridge-Test"! Aber bitte NUR in den ganz frühen Morgen- oder kühlen Anbendstunden! und nicht so schnell, soll das Hundchen nach diesem Marathon über 1000 Meter gleich tot umfallen? 
Das, liebe Leser, ist die wahre Zielsetzung des VDH: Die Rassen müssen immer desolater werden, damit ihre Lebenserwartung nicht gar so lang sein braucht. Das ist schädlich fürs Geschäft, weil es den Absatz einbremst! 

Zu den anderen Punkten muß man nichts erst schreiben. Jeder mittelmäßige Hilfsschüler erkennt, daß es dem VDH nur um eine Sache geht: Die Sicherung der eigenen Pfründe und die ist mit sektenmäßigen Mitteln am ehesten realisierbar.

Nein, auch an dieser Stelle: ich bin keineswegs ein Feind des VDH - im Gegenteil! Aber ich bin ein erklärter Gegner der sich dort verschanzenden, erzreaktionären, ideologisch völlig desolaten, arroganten und dummen Elite. 
Dumm, jawohl, kann ich beweisen: Zwei Schreiben eines VDH-Geschäftsführer belegen, daß dieser nicht erst die eigene Satzung kennt oder er versteht sie nicht! Lesen kann er auch nicht, denn ich habe ihm die betreffenden Passagen ganz konkret benannt / ausgedruckt. Wenn das nicht in höchstem Maße von Dummheit zeugt, dann weiß ich auch nicht! Aber wenn  es schon beim Geschäftsführer eines solchen Konzerns nicht weit her ist, wie steht es dann um die Eliten in den nachgeordneten Abteilungen? 

Es tut weh, wenn man ansehen muß, wie eine aus der Zeit gefallene, unfähige Ideologie eine an sich gute Idee mißbräuchlich gegen die eigene Klientel in Stellung gebracht wurde. Die Quittung haben die Mitglieder dieses Wirtschaftsunternehmens mit seinen diversen Zweigbetrieben längst abgeliefert. Seit 2007 hat der VDH die Hälfte seiner Mitglieder "verloren" - sprich, diese haben das Weite gesucht! Doch in nie endenwollender Großkotzigkeit tönt der VDH nach wie vor, er sei der Interessenvertreter von mehr als 600.000 Hundefreunden - nee, wie kann man nur so borniert sein und zugleich so vor Dummheit strotzen?  

Es ist eine Schande, daß der BGH bereits am 2. April 1962 dem VDH die diskriminierende Behauptung, nur seine FCI anerkannten Papiere seien von Wert, als "sittenwidrig" untersagt hat und seither in schöner Regelmäßigkeit sowohl die Kartellbehörde, als auch der BGH selbst, gegen den VDH vorgehen. In den letzten 60 Jahren wurde nicht ein Verfahren zu Gunsten des VDH entschieden. 
Gibt es noch wo auf der Welt einen vorgeblichen Hundeverein, der durch solcherart kapriziöses Verhalten seine Monopolstellung gegen jedes geltende Recht durchzupeitschen versucht?
Vorgeblich deswegen, weil der VDH nicht wirklich ein Verein ist und mit Hunden hat er auch nur marginal etwas am Hut. Es ist nichts weiter als ein in seiner erzreaktionären Gesinnung schwelgendes Wirtschaftsunternehmen, welches nur darauf ausgerichtet ist, alles neben sich platt zu machen was sich nicht einverleiben läßt.
