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PL-Freiheit über Jahre selbst attestiert!

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Beitrag1/1, Verfasst am: 20.07.2016, 10:23      Beitrag speichern

Titel: PL-Freiheit über Jahre selbst attestiert!
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Beim IDR e. V. fand ich folgenden Hinweis in Form eines offiziellen Antwortschreibens der Fürstenwalder Kleintierklinik:

Dr. med. vet. Matthias Matzke, am 28.06.2016, schrieb wie folgt:


Wegen der schlechten Lesbarkeit hier der Schriftsatz im Klartext:


      Sehr geehrte Frau Krug,

      Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Wir müssen Ihnen bestätigen, dass am
      12.01.2016 und auch außerhalb dieses Datums im gesamten Jahresverlauf für
      den Tierhalter Björn Blödorn, wohnhaft: Am Bahnhof 1 in 15848 Tauche, keine
      tierärztlichen Befundungen "Französische Bulldogge nach PL-Befundbogen 1
      Patella Luxation des IDRe.V." durch die tierärztlichen Mitarbeiter unseres Hauses
      vorgenommen sowie solche auch nicht dokumentiert wurden. Es wurden diesem
      Tierhalter entsprechende inhaltliche Einschätzungen auch sonst nicht in diesem
      Zeitraum abgegeben. Dasselbe trifft für den aufgeführten Sachverhalt im benann-
      ten Zeitraum des Jahres 2014 zu.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Matthias Matzke



Nachdem wir in der Vergangenheit auch beim ehem. GDRV e.V. Erfahrungen mit gefälschten Ahnentafeln, falschen Untersuchungsbefunden, später dann auch bei einem Züchter eines anderen Vereins mit blank gestempelt und unterschriebenen HD / ED Auswertungsblättern und unlesbaren "Ahnentafeln" konfrontiert worden sind, ist der vorstehende Fall jahrelang erfolgten Betruges einmal mehr Beweis dafür, daß die Hundemafia vor keiner kriminellen Handlung zurückschreckt - nicht der Hund zählt etwas, nur der Profit!

Diese unverschämte Vorgehensweise des betrügerischen Tierhalters, Händlers und Vermehrers ist nur einer von mehreren uns namentlich bekannten Betrugsfällen durch sogenannte Hundezüchter. In aller Schärfe distanzieren wir uns von derartigen Personen und dürfen wohl bei jedem ehrlichen Menschen auf Verständnis dafür hoffen, daß der OHFV grundsätzlich alle Dokumente nur bei Vorlage des Originals als solche anerkennt.
Damit schätzen wir jedes unserer Mitglieder gegen verleumderische Angriffe und natürlich schätzen wir auch uns als Verein und insbesondere die Arbeit unserer Zuchtbuchführung, welche strikt angewiesen ist, keine unvollständigen Unterlagen anzunehmen resp. nur solche Tiere einzutragen und ihnen Abstammungsnachweise auszustellen, deren erforderliche Dokumente als Original bei uns zur Vorlage gekommen sind. Hilfsweise anerkennen wir lediglich auch notariell beglaubigte Vollfarbkopien, sofern diese durch den beurkundenden Notar selbst erstellt und direkt an uns gesendet werden.

Diese Vorgehensweise mag überzogen erscheinen doch seit dem massiven Betrugsfall der sich selbst als "exklusive Rassehundezucht" bezeichnenden Delitzscher Chihuahuazüchterin mit dem ehem. Zwingernamen "la Belleza", derzeit u. a. "Te Amos" wäre es unverantwortlich, irgendwelchen kopierten Zetteln auch nur den Hauch von Wahrheit zuzugestehen. Bei diesem Fall allerdings wurde ja sogar mit gefälschten Originalbelegen hantiert!
Wie soll der Bearbeiter eines x-beliebigen Zuchtbuchamtes die volle Haftung für die Korrektheit der von ihm eingepflegten Daten übernehmen können, wenn ihm dazu nur elektronisch kopierte Vorlagen eingereicht werden? Im Falle gefälschter Originale ist man allerdings hilflos den Betrügern ausgeliefert - bis der Schwindel auffliegt! Das dauert ggfs. ein paar Jahre aber es kommt ans Licht, auch wenn approbierte Tierärzte involviert sind.



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