OHFV-Forum
 PN-Board   FAQFAQ    LinksLinkliste   SuchenSuchen    AnmeldungAnmeldung 
OHFV-HPHomepage   GalerieGalerie   MitgliederMitglieder   GruppenGruppen   ProfilProfil      LoginLogin  


Nutzer des Forums sind Mitglieder & Förderer des OHFV. Rechte u. Pflichten regelt der Nutzungsvertrag. Öffentliche Mitteilungen können Besucher anonym lesen. Galerie & interne Forenbereiche sind Mitgliedern vorbehalten. Niemand kann sich hier "registrieren". Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, dienen dem Benutzerkomfort. Die Zulassung von Cookies, Javascripten und PopUps kann jeder Benutzer in seinem Browser deaktivieren, was den Funktionsumfang des Forums stark reduziert. Werbliche Inhalte versendet der OHFV grundsätzlich nicht!


Schon gewusst...
"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." Mahatma Gandhi
Gewerbsmäßige Hundezucht

Thema speichern

 
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Freunde der RZB-Rasse Übersicht -> Definitionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Archivar
Moderator

Status:  Offline
Eintritt: 01.09.2014
Mitgliedsnr.: 1
Beiträge: 323
#: 53
              
BL: Sachsen
       Sohland.png
Beitrag1/1, Verfasst am: 11.09.2022, 20:47      Beitrag speichern

Titel: Gewerbsmäßige Hundezucht
Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Die gewerbsmäßige Hundezucht beginnt, sobald der Züchter 3 oder mehr zuchtfähige Hündinnen besitzt. Als "zuchtfähig" wertet das Veterinäramt JEDE Hündin im Alter ab 9 Monaten bis zum Tode!

Eine weitere Definition besagt, daß eine gewerbsmäßige Zucht vorliegt, sobald im Zwinger 3 oder mehr Würfe im Kalenderjahr fallen.

Gegen die erstgenannte Festlegung kann man klagen und wird, mit ein wenig Glück damit Erfolg haben.
Gegen die zweite Festlegung wäre jeder Widerspruch sinnlos, denn das ist nicht mehr unter Hobbyzucht zu verkaufen - es sei denn, das wäre ein einmaliger Vorgang auf Grund besonderer Umstände.

    Da die Einstufung als gewerbsmäßige Zucht einem Ermessensspielraum unterliegt, ist es in jedem Falle am betreffenden Züchter, daß er mit einer korrekten, lückenlosen Dokumentation alle Vorgänge in seiner Haltungseinheit zweifelsfrei nachweisen kann. Das ist am sinnvollsten mit Hilfe eines sauber geführten Zwingerbuches möglich. Das Amt wird sich nicht darauf einlassen, einen wirren Haufen Belege akribisch zu prüfen - dazu ist es in keinster Weise verpflichtet und zudem hat es gar nicht die Zeit dafür!
    Ein Zwingerbuch ist hier der einzige Schlüssel, der Erfolg versprechend einsetzbar ist!


Etwas anderes ist die Einstufung als "Gewerblicher Züchter" - hier geht es nur darum, quasi beruflich Hunde zu produzieren. Das hört sich erstmal abstoßend an, muß es aber nicht zwingend sein!

Wichtig zu wissen: Sowohl eine gewerbsmäßige Zucht als auch eine gewerbliche Zucht sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Sie unterliegen der ständigen Überwachung durch das Veterinäramt. Zudem ist nur diesen Gruppen gestattet, mit Welpen Handel zu treiben. Also nicht nur massenhafte Eigenproduktion, auch den Import aus dem Ausland können diese Personenkreise legal vornehmen.
Darüberhinaus untersteht nur der gewerbliche Züchter auch dem Gewerbeaufsichtsamt!
.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Freunde der RZB-Rasse Übersicht -> Definitionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in diesem Bereich schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Bereich nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Bereich nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Bereich nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Bereich nicht mitmachen.


Konfiguration & Layout: OHFV © 2019

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Themen!

Impressum