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"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." Mahatma Gandhi
Teilnahmebedingungen Bolonkatreffen

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Grus51
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Beitrag1/1, Verfasst am: 19.11.2019, 19:20      Beitrag speichern

Titel: Teilnahmebedingungen Bolonkatreffen
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Die Zahl zugelassener Personen zu unseren Veranstaltungen hängt von den vorhandenen Örtlichkeiten ab. Das gewährleistet, daß bei Wettereinbruch ausreichend klimatisierte Räume bereitstehen.

Zu den Bolonkatreffen sind alle Russkaja Zwetnaja Bolonka eingeladen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Fremdrassevertreter auf Anfrage zuzulassen. Das erfolgt im Interesse der anwesenden Bollis. Sind Besucher erlaubt, zahlen diese einen geringen Eintritt u. sind für die Sozialverträglichkeit ihrer Hunde verantwortlich. Reine Bolonka-Wettbewerbe schließen Besuchertiere und zulässige Fremdrassen von der Konkurrenz aus.

Die Meldegebühr ist so zu überweisen, daß sie zum Meldeschluß auf dem Vereinskonto eingeht. Ist Meldeschluß am Wochenende / Feiertag, gilt eine Kulanz von zwei darauf folgenden Werktagen. Ein Anspruch auf Einlaß und Teilhabe an den Versorgungsleistungen, inkl. Ausreichung von Urkunden, Erinnerungsgeschenken, Siegprämien etc., begründet sich nur aus dem fristgemäßen Zahlungseingang.


Mit Zahlung des Melde- oder Eintrittsgeldes unterwirft sich jeder Teilnehmer folgenden verbindlichen Regeln:
  • Mißachtung der Hinweise & Aufforderungen unserer, teils sehr jungen Ordner, hat Platzverweis zur Folge.
  • Jeder Hundeführer läßt am Eingang den EU-Ausweis, Identität des Tieres & den Impfstatus prüfen.
  • Für vereinsfremde Hunde ist zudem die Ahnentafel vorzulegen.
  • Hunde ohne Ahnentafel sind, vorbehaltlich positiver Inaugenscheinnahme, zum Treffen zugelassen.
  • Der Erfassung, Speicherung u. Auswertung von Stammbaumdaten und Fotos stimmen Besitzer / Halter zu.
  • Die durch unsere Fotografen und Pressevertreter erstellten Fotos mit Menschen und Tieren, dürfen für Vereinszwecke ohne Einrede genutzt werden. Es ist unerheblich, ob abgebildete Personen deutlich erkennbar sind. Es werden keine Fotos verbreitet, die erkennbare Personen in herabwürdigender Weise darstellen.
  • Fotos, die Teilnehmer zum persönlichen Gebrauch machen, dürfen in keinem Fall über Google, Facebook, Twitter oder andere Netzwerke verbreitet werden. Der Verein schützt bestmöglich Ihre Persönlichkeitsrechte u. muß gleiches auch von Ihnen verlangen. Gegen die Nutzung auf Ihren privaten Homepages gibt es keine Einwände. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, beraten wir Sie gerne und zeigen eine Lösung auf.

Die Beachtung dieser 7 Grundregeln sichert das reibungslose Miteinander und garantiert allen Teilnehmern gleiche Chancen bei geringsten Risiken. Wir tun dies, weil nur mit konsequenter Einhaltung, der für alle Teilnehmer gleichen Bedingungen, ein solches Treffen insgesamt erfolgreich sein kann.

Es sollte selbstverständlich sein, daß jeder Weiterverkauf der Ihnen zum Abschluß des Tages übergebenen Futter- und Werbemittel, eine strafbare Handlung ist. Hingegen dürfen Sie diese Sachen, bei eigenem Nichtgebrauch, ohne Einschränkung anderen Hundebesitzern unentgeltlich überlassen!
_________________
Der Hund braucht sein Hundeleben. Er will zwar keine Flöhe haben, aber die Möglichkeit, sie zu bekommen.
(Robert Lembke)
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