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Monopolstellung des VDH -> Bundeskartellamt

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Beitrag1/5, Verfasst am: 14.08.2024, 17:21      Beitrag speichern

Titel: Monopolstellung des VDH -> Bundeskartellamt
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Seit Jahrzehnten schwelt der Konflikt des hegemonistischen "Verband für das Deutsche Hundewesen" - hervorgegangen aus dem nach 1933 installierten Reichsverband für das Deutsche Hundewesen, RDH, später RH, womit eine nahezu 100%ige Gleichschaltung aller bis dahin erschienenen Hundezeitschriften zu Gunsten von "Der Hund" erfolgte. Alle Publikationen die sich dieser Order widersetzten, mußten ihr Erscheinen einstellen / wurden enteignet.

Ebenso wurden alle bestehenden selbständigen Vereine und Verbände gezwungen, sich in den Reichsverband einzubringen, natürlich samt ihrer Vermögenswerte und mußten sich fortan als "Fachschaft" bezeichnen. Jene Gruppierungen, wie die DC u.a., die sich der Vereinnahmung widersetzten, wurden durch die SS aufgelöst, ihre Vermögen konfisziert. Es kann nur einen Deutschen Hundeverband geben und der wurde fortan von verdienten SS-Offizieren geführt.
Als sich nach Kriegsende wieder ein Hundeverband gründete, wählte man traditionsbewußt den alten Namen DKH (Deutsches Kartell für Hundewesen) - der Vorgänger des Reichsverbandes - bekam dann aber doch Bedenken und gründete sich als VDH 1949, mit dem Segen der amerikanischen Besatzer neu. Führende Köpfe hatten nun die schwarze Uniform sicherheitshalber ganz hinten im Kleiderschrank deponiert und die Sache mit den schönen Rangabzeichen / Dienstgraden war gegessen. Aber es waren wieder die gleichen Köpfe, die gleiche Herrenmenschen-Ideologie und die ist so gut, daß sie bis in unsere Tage von den VDH-Granden gepflegt wird: Hegemonie und Russophobie zur Unterdrückung jeglicher Form von Anstand und Demokratie.
Halten wir fest: Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und der VDH ist Rechtsnachfolger des Reichsverband für das Deutsche Hundewesen. Mit der Übernahme der einst bewährten Personen hat man sich auch deren Ideologie zu Eigen gemacht. Darauf kann stolz sein, wer will - anständigen Menschen verbietet sich das!

Diesen historischen Hintergrund, der hier nur in wenigen Zeilen gerafft wiedergegeben wird, muß man stets vor Augen haben, wenn man sich mit der Frage konfrontiert sieht: Warum geht das Hundewesen in Deutschland immer weiter bergab? Ob das in anderen Ländern ebenso ist, vermag ich nicht zu beantworten, ist in dem Zusammenhang aber auch unbedeutend. Wichtig zu wissen ist nur, daß sich der VDH nicht einmal an seine eigene Satzung hält, welche sogar vom Geschäftsführer und Justitiar Herrn Bartscherer verleugnet wird, einzig aus dem Grunde, zu versuchen, mit unlauteren Methoden einige Tausend Euronen zu Gunsten der klammen Kasse zu erpressen. Nur, wer das Spiel kennt, fällt nicht darauf herein!

Auf der eigenen Website brüstet sich der VDH, ca. 650.000 Mitglieder zu vertreten; Mitglieder von was bitte? An anderer Stelle spricht man davon, daß der VDH "etwa 600.000 Hundehalter repräsentiere". Wieder so ein typisch großdeutscher Alleinvertretungsanspruch, eine unverschämte Anmaßung, denn ich wette darauf, daß nicht die Hälfte dieser "Vertretenen" je gefragt worden sind, ob sie vom VDH vertreten werden wollen? Ich zum Beispiel will das auf keinen Fall, mein guter Ruf ist mir zu wertvoll, als daß ich ihn von und mit so einer reaktionären Wirtschaftsvereinigung zu Grabe tragen ließe.
Die erlogenen Zahlen sollen nach außen wohl eine gewisse Solidität demonstrieren - ein fataler Trugschluß, real hat der Verband keine 350.000 Mitglieder und - mit Ausnahme der zwei Coronajahre - sind die Zahlen weiter stetig fallend.
Ohne Frage sind mehr als eine Viertel Million Menschen eine erhebliche Menge, die von keinem anderen Hundeverein in Deutschland auch nur annähernd erreicht wird. Allerdings bedienen sich die "Anderen" in keinem Falle solcher sektenmäßig anmutenden Repressalien gegenüber den eigenen und fremden Mitgliedern! Es ist heuer auch nicht mehr ganz so einfach, einen mißliebigen Konkurrenten zu zerstören indem man ihn enteignet - die Uniformen von damals sind heute nur Filmkulisse, haben hierzulanden keine wirkliche Macht mehr.
Warum die Mitglieder in wahren Heerscharen dem VDH fliehen, wird nicht erst hinterfragt. Wozu auch - viel einfacher ist es, Preise und Gebühren drastisch zu erhöhen - ob diese Milchmädchenrechnung aufgeht, wage ich zu bezweifeln. Ein Mitgliederschwund in dieser Größenordnung ist mit so einem untauglichen Instrument nicht kompensierbar.

Es ist beschämend, daß immer und immer wieder die ordentliche Gerichtsbarkeit herhalten muß, um diesen erzreaktionären Wirtschaftsverband zurechtzuweisen - nach meiner Sicht der Dinge ist das einzig darauf zurückzuführen, daß die Art und Weise von dessen Geschäftsführung und unredlichen Geschäftspraktiken von vor 90 Jahren inzwischen völlig aus der Zeit gefallen sind.

Nach meinen Recherchen erließ am 06. April 1962 der Bundesgerichtshof Karlsruhe einen beachtlichen Richterspruch zu der vom VDH verbreiteten Behauptung,
Zitat:
Nur Ahnentafeln mit VDH / FCI Abzeichen sind international anerkannt - dies ist auch besonders wichtig, sollten Sie einmal den Wunsch äußern, Ihren Hund bei einer Ausstellung einem anerkannten Richter vorzustellen . . .

worin es heißt, es sei
Zitat:
". . . sittenwidrig zu behaupten, die Federation cynologique internationale ( FCI ) sei die einzig anerkannte auf der Welt."

Wie unschwer zu erkennen ist, hat das den VDH in keiner Weise zu irgendetwas verleiten können.

Kommen wir zum Bundeskartellamt und der Frage, wieso dieses in Sachen Hunde überhaupt aktiv wird?
Die Antwort ist simpel: Weil es mehr als eine Beschwerde gegen den VDH gibt und beschwert sind sowohl eigene Mitglieder als auch Mitglieder freier Vereine, welche sich das wettbewerbswidrige Verhalten und die ganze Reihe von Repressionen nicht gefallen lassen. Der erste, mir bekannte Akt des BKartA gegen den VDH stammt aus dem Jahre 1978.

>>>>>>>>>>>>

Dieses Urteil ist wegweisend, denn indem der VDH gezwungen wird, einen Zweitverein aufzunehmen, hat er u. a. keine Möglichkeit mehr Repressalien gegen Mitglieder durchzusetzen, denn er kann niemanden mehr mit Ausschluß etc. bedrohen, der ihm gerade nicht genehm ist. Das Mitglied kann problemlos in den Parallelverein wechseln.

Natürlich hat sich der Moloch dagegen gewehrt das Urteil anzuerkennen und das ist auch sein gutes Recht. Es hat ihm nichts genutzt, Karlsruhe hat den Spruch des Kartellamtes bestätigt, wie obige Notiz aus 1980 belegt!

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


Wenngleich es auf den ersten Blick scheinen mag, daß der VDH ein völlig unnützes, aus der Zeit gefallenes Konstrukt ist, möchte ich doch dazu animieren, einen zweiten und dritten Blick zu riskieren und zu hinterfragen, warum etwas so und nicht anders gehandhabt wird; nicht nur im VDH, auch in freien Vereinen.

Es ist nämlich nicht so, daß der VDH so wichtig wie eine 3. Schulter für das Überleben der Menschheit wäre!
Bei aller berechtigten Kritik darf nicht vergessen werden, daß ein Nationaler Dachverband für jedes Tierzuchtunternehmen enorme Vorteile mit sich bringt. Egal ob Pferde, Katzen, Hunde, Exoten oder was auch immer systematisch unter festen Regularien gezüchtet wird, nur mit einer entsprechenden "Schaltzentrale" ist eine Zuchtlenkung im Sinne der jeweiligen Spezies wirklich sinnvoll möglich. Die Aufgabe dieser Schaltzentrale kommt im VDH dessen Zuchtbuchführung zu.

Dazu in einem neuen Beitrag mehr.
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Beitrag2/5, Verfasst am: 14.08.2024, 18:19      Beitrag speichern

Titel: Bundeskartellamt gegen VDH 2002
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Zitat:
Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:
Bundeskartellamt – hier: Monopolstellung des VDH

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen. Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:
    1. Hunde ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH–Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln vom VDH–Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.
    2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI– anerkannten Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu.
    3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI – Bereiches auszustellen.
    4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne VDH/FCI–anerkannten Ahnentafeln zu.

Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels „rassenreine, gesunde Hunde“ zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:
Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen. Des weiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung Am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt:
Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen).
Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH-Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI-Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit
nicht satzungsschädlich und zu gestatten.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer
Kopie: Bundeskartellamt Bonn


Was für ein Schwachsinn! Welche "tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1" stehen denn dem Satzungsziel „rassenreine, gesunde Hunde zu züchten" entgegen? Welche Auswirkungen soll es denn auf die reinen gesunden Rassen haben, wenn deren Vertreter eine Hündin, die keinen VDH-genehmen Nachweis der arischen Abstammung dabeihat, decken würde? Ja, das wäre nach Lesart des VDH natürlich "Rassenschande"! Aber zum Glück erinnern wir uns doch an den guten Tetzel und so kann ja diese "unreine" Hündin mal fix einen Ablaßzettel - das nennt man jetzt "Phänotypisierung", für einen angemessenen Kleinbetrag beim Hohepriester erwerben. Ob der gerade mal von der Rasse der "Unreinen" überhaupt Ahnung hat, sei dahingestellt, tut auch nichts zur Sache. Wichtig ist nur, daß jetzt auf einen Schlag alle Vorfahren, selbst die nachweislich "arischen", in diesem Arisierungsverfahren ausgelöscht werden müssen und der Abstammungsnachweis muß selbstverständlich vernichtet werden, damit es nicht herauskommt, wer mit wem diese Rassenschande begangen hat.

Falls das jemandem irgendwie bekannt vorkommt: Na klar, das hat mit dem Reichspropagandaminister Joseph Goebbels gar nichts zu tun, neiiiin, das ist nicht erst im Reichsverband für das Deutsche Hundewesen praktiziert worden; wie auch, die konkurrierenden Vereine sind ja vorsichtshalber verboten und enteignet worden, sofern sie sich nicht selbst enteignet und als "Fachschaften" freiwillig unterjocht hatten. Ach, waren das doch rosige Zeiten für den Nationalverband, so schön unter der Führungsspitze eines verdienten SS-Offiziers. So hätte es ruhig bleiben können, aber nein, das versiffte Demokratenpack treibt unsere schönen rassenreinen Hunde ins Verderben - deswegen brauchen wir ganz dringend die Arisierungskommission für das Deutsche Hundewesen. Nur so sind unsere heeren Ziele erreichbar.

Also merken wir uns: Ein rassenmäßig unreiner Hund wird durch den Kauf eines Zettels zu einem reinen Hund! Er hat dann zwar keine Eltern mehr, doch das macht nichts! Sowas hat es ja schon gegeben, daß da plötzlich was vom Himmel gefallen ist . . .
Ja, und mit diesem Zettelchen im Maul kann man sich noch ein Zettelchen holen und damit ist man dann selbst zum Anwärter auf einen festen Platz in der Arisierungskommission des Deutschen Hundeunwesens aufgestiegen.

Nein, das ist kein Märchen, das ist auch keine Spinnerei. Es ist bestenfals die satirisch ausgemalte faschistoide Ideologie, welche vom VDH in höchsten Ehren gehalten wird. Und wenn wir alle das verstanden haben, dann wissen wir auch, daß der VDH die gesündesten aller rassenreinen Hunde hat.
Aber klar doch! Deswegen brauchen ja einige ach so tolle Rassen im VDH auch einen schrecklich anstrengenden "Belastungstest" oder "Fitnesstest" oder einen gaaaaanz furchtbar anspruchsvollen "Cambridge-Test"! Aber bitte NUR in den ganz frühen Morgen- oder kühlen Anbendstunden! und nicht so schnell, soll das Hundchen nach diesem Marathon über 1000 Meter gleich tot umfallen?
Das, liebe Leser, ist die wahre Zielsetzung des VDH: Die Rassen müssen immer desolater werden, damit ihre Lebenserwartung nicht gar so lang sein braucht. Das ist schädlich fürs Geschäft, weil es den Absatz einbremst!

Zu den anderen Punkten muß man nichts erst schreiben. Jeder mittelmäßige Hilfsschüler erkennt, daß es dem VDH nur um eine Sache geht: Die Sicherung der eigenen Pfründe und die ist mit sektenmäßigen Mitteln am ehesten realisierbar.

Nein, auch an dieser Stelle: ich bin keineswegs ein Feind des VDH - im Gegenteil! Aber ich bin ein erklärter Gegner der sich dort verschanzenden, erzreaktionären, ideologisch völlig desolaten, arroganten und dummen Elite.
Dumm, jawohl, kann ich beweisen: Zwei Schreiben eines VDH-Geschäftsführer belegen, daß dieser nicht erst die eigene Satzung kennt oder er versteht sie nicht! Lesen kann er auch nicht, denn ich habe ihm die betreffenden Passagen ganz konkret benannt / ausgedruckt. Wenn das nicht in höchstem Maße von Dummheit zeugt, dann weiß ich auch nicht! Aber wenn es schon beim Geschäftsführer eines solchen Konzerns nicht weit her ist, wie steht es dann um die Eliten in den nachgeordneten Abteilungen?

Es tut weh, wenn man ansehen muß, wie eine aus der Zeit gefallene, unfähige Ideologie eine an sich gute Idee mißbräuchlich gegen die eigene Klientel in Stellung gebracht wurde. Die Quittung haben die Mitglieder dieses Wirtschaftsunternehmens mit seinen diversen Zweigbetrieben längst abgeliefert. Seit 2007 hat der VDH die Hälfte seiner Mitglieder "verloren" - sprich, diese haben das Weite gesucht! Doch in nie endenwollender Großkotzigkeit tönt der VDH nach wie vor, er sei der Interessenvertreter von mehr als 600.000 Hundefreunden - nee, wie kann man nur so borniert sein und zugleich so vor Dummheit strotzen?


Es ist eine Schande, daß der BGH bereits am 2. April 1962 dem VDH die diskriminierende Behauptung, nur seine FCI anerkannten Papiere seien von Wert, als "sittenwidrig" untersagt hat und seither in schöner Regelmäßigkeit sowohl die Kartellbehörde, als auch der BGH selbst, gegen den VDH vorgehen. In den letzten 60 Jahren wurde nicht ein Verfahren zu Gunsten des VDH entschieden.
Gibt es noch wo auf der Welt einen vorgeblichen Hundeverein, der durch solcherart kapriziöses Verhalten seine Monopolstellung gegen jedes geltende Recht durchzupeitschen versucht?
Vorgeblich deswegen, weil der VDH nicht wirklich ein Verein ist und mit Hunden hat er auch nur marginal etwas am Hut. Es ist nichts weiter als ein in seiner erzreaktionären Gesinnung schwelgendes Wirtschaftsunternehmen, welches nur darauf ausgerichtet ist, alles neben sich platt zu machen was sich nicht einverleiben läßt.
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Beitrag3/5, Verfasst am: 14.08.2024, 18:30      Beitrag speichern

Titel: Bundeskartellamt gegen VDH 2010
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Das hier eingebundene Dokument im Umfang von 17 Seiten ist nun gleich 15 Jahre alt. Man sollte doch meinen, daß sich in dieser Zeit einiges geändert habe. Weit gefehlt!
Es sind nur kleine Bröckchen, die dem Moloch VDH abgetrotzt werden konnten. Auch hier ist erkennbar, daß Recht haben und Recht durchsetzen zwei verschiedene Latschen sind.
Ganz besonders das Thema Doppelmitgliedschaft werden wir nicht aus dem Fokus verlieren, im Gegenteil, wir werden es ganz zielgerichtet verfolgen. Das sind wir vielen anständigen Züchtern und Liebhabern unserer RZB-Rasse schuldig.

BKA-VDH_2010.pdf (313 KB)


An dieser Stelle kann ich schonmal ankündigen, daß das Thema noch lange nicht ausgeschöpft ist.
Es folgen demnächst das Urteil gegen den spanischen Dachverband in der FCI und gegen die FCI selbst, welches mit so drastischen Strafzahlungen bestückt ist, daß sich die Verbände, einschl. VDH, gezwungen sahen zu bewegen.
Natürlich versucht der VDH auch wieder abzuwiegeln, nach dem Kinderzimmermotto: Schuld sind immer die anderen!

Die Fortsetzung ist selbstverständlich in den Startlöchern!

Nachtrag:
Für jene Leser, die kein PDF anzeigen können, sind diese 17 Seiten im Folgebeitrag als einzelne PNG-Dateien aufrufbar.
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Beitrag4/5, Verfasst am: 16.08.2024, 01:53      Beitrag speichern

Titel: Einzelseitendarstellung des BKartA 2010 gegen VDH
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Alle Bilddateien sind durch einfaches Anklicken auf DIN A4 vergrößerbar.







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Beitrag5/5, Verfasst am: 17.08.2024, 09:34      Beitrag speichern

Titel: Bundeskartellamt 2010 gegen VDH - Anmerkungen
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Seite3 schrieb wie folgt:
. . . der Hinweis von Prof. Dr. Friedrich darauf zeigt, dass eine planmäßige Zucht die Beobachtung der Zuchtpopulation über Generationen hinweg erfordert.

Na sowas aber auch! Und diese "Beobachtung" gelingt am besten, wenn man die Ahnen eines in die Zucht genommenen Hundes ersatzlos streicht. Das ist eine sehr beachtenswerte Erkenntnis des VDH-Präsidenten!
Abgesehen davon, daß die vom VDH vorgegebenen 3 Generationen nahezu keine brauchbaren Rückschlüsse erlauben können, stellt sich mir die Frage, wann und wie der VDH etwas "beobachten" will, wenn es keine verpflichtenden Nachzuchtbeurteilungen gibt? Also kann doch nur in Dortmund eine große Glaskugel stehen, die die Erkenntnisse liefert denn die Richterberichte sind nahezu wertlos, da bei den Schauen keine wirkliche, qualitätsgemäße Klassifizierung und Reihung stattfindet. Wie sollte es auch? Dazu muß erstmal ein Großteil der Richterschaft nachsitzen!
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